ASL-geprüfter Spa-Schlamm Geprüfte Spa-Behandlungen

Für die Vertragsbehandlung einzureichende Dokumente und entsprechende Anweisungen

Für Schlammbäder und Balneotherapie die ASL-Verordnung, die von Ihrem Hausarzt ausgestellt und bei Ihrer Ankunft im Hotel vorgelegt wird, mit folgender Verordnung: „Zyklus von Schlammbädern und therapeutischen Bädern“.
Diagnose: „Diffuse Arthrose oder Polyarthrose oder extraartikulärer Rheumatismus oder Osteoporose oder eine andere Pathologie, die mit den oben genannten zusammenhängt“.
Mit diesem Rezept sind die ärztliche Aufnahmeuntersuchung, 12 Schlammbäder und 12 therapeutische Bäder kostenlos.

Für Inhalationen und Aerosole muss das ASL-Rezept, das von Ihrem Hausarzt ausgestellt und bei Ihrer Ankunft im Hotel eingereicht wird, folgende Verordnung enthalten: „Zyklus der Inhalationen und Aerosole“.
Diagnose: „Sinusitis oder Rhinosinusitis oder chronische Bronchitis oder Pharyngolaryngitis oder vasomotorische Rhinopathie oder chronische bronchiale rhinosinusitische Syndrome oder andere Pathologie, die mit den oben genannten zusammenhängt“.
Mit diesem Rezept sind die ärztliche Aufnahmeuntersuchung, 12 Inhalationen und 12 Aerosole kostenlos.

Steuernummer/Gesundheitskarte

Um in den Genuss der vom Nationalen Gesundheitsdienst gewährten Befreiungen zu kommen, muss das Rezept von Ihrem Hausarzt ohne Fehler und daraus resultierende Korrekturen ausgefüllt werden.
Andernfalls werden die Listenpreise für die Leistungen angewendet.
Rezepte ohne eine der folgenden Voraussetzungen können nicht akzeptiert werden, da sie von der örtlichen Gesundheitsbehörde nicht erstattet werden:

  • Fehlende Diagnose
  • Rezept halb mit dem Computer und halb mit der Hand geschrieben, mit zwei Handschriften oder zwei Tintenfarben
  • Fehlen des Stempels oder der Unterschrift des verschreibenden Arztes
  • Fehlen der Steuernummer oder des Regionalcodes der unterstützten Person
  • Fehlendes Ausstellungsdatum des Rezepts

Jeder Patient hat das Recht, auf Kosten des staatlichen Gesundheitsdienstes einen einzigen Zyklus von Kuren im Laufe des Jahres für die vorgesehenen Pathologien in Anspruch zu nehmen.
Um die Kuren in Anspruch nehmen zu können, reicht es aus, wenn Ihr Hausarzt einen Vorschlag/Antrag ausstellt, der auf dem standardisierten Verordnungsformular des staatlichen Gesundheitsdienstes verfasst wird.
Mit Hausarzt ist der Allgemeinmediziner, ein frei gewählter Kinderarzt oder ein Facharzt für eine der Krankheiten gemeint, die für die Behandlung in Frage kommen.
Der Antrag muss die Diagnose (die einer der Pathologien entspricht, die für Thermalkuren in Frage kommen und die vom Gesundheitsministerium in einer speziellen Liste im Anhang des Ministerialerlasses vom 15. Dezember 1994 aufgeführt sind, die durch den nachfolgenden Erlass vom 22. März 2001 wieder in Erinnerung gerufen wurde) und den entsprechenden Zyklus der durchzuführenden Kuren angeben.
In Fällen, in denen der Gesundheitsdirektor des Hotel Atlantic Terme einen signifikanten Unterschied zwischen der Pathologie und den verordneten Kuren feststellt, kann er sich mit dem verantwortlichen Arzt der USL-Gesellschaft, in der sich die Einrichtung befindet, über eventuelle Korrekturen an der Verordnung einigen, ohne die vom Haus- oder Facharzt formulierte Diagnose zu ändern.
Bei der Aufnahme des Patienten füllt unser Ärztlicher Direktor oder ein anderer beauftragter Arzt nach einer gründlichen medizinischen Untersuchung die entsprechende Krankenakte aus, um etwaige klinische Gegenanzeigen für die Behandlung festzustellen und die Qualität, den Zeitpunkt und die Modalitäten der verordneten Verabreichungen zu bestimmen.

Am Ende des gesamten Behandlungsverlaufs:

  • Nicht befreite Patienten zahlen eine Zuzahlung von € 55,00
  • Teilweise befreite Patienten zahlen die Pauschalgebühr von 3,10 €, wenn der Befreiungscode vom behandelnden Arzt korrekt auf dem Verordnungsformular angegeben wird
  • Völlig befreite Patienten zahlen nichts, wenn der Code für die vollständige Befreiung vom behandelnden Arzt korrekt auf dem Rezeptformular angegeben wird

Geschützte Kategorien

Sogenannte geschützte Kategorien (gemäß Artikel 57, Absatz 3, Gesetz Nr. 833/78 und Artikel 13, Absatz 6
Gesetzesdekret Nr. 463/83, geändert durch das Umwandlungsgesetz Gesetz Nr. 638/83) können während des Jahres eine zusätzliche spezifische Behandlung in Anspruch nehmen.

Zu dieser Kategorie gehören Kriegs- und Dienstinvaliden, Blinde, Taubstumme und Zivilinvaliden mit einem Prozentsatz von mehr als zwei Dritteln sowie Arbeitsinvaliden. Alle Personen, die sich einer Behandlung unterziehen, müssen auf der Rückseite des Verordnungsvorschlags auf eigene Verantwortung erklären, dass sie im laufenden Kalenderjahr keinen weiteren Zyklus einer spezifischen Behandlung auf Kosten des staatlichen Gesundheitsdienstes in Anspruch genommen haben oder dass sie Anspruch auf die für Angehörige geschützter Kategorien vorgesehenen Behandlungen haben.

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